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Recruiting

Kostenloses Wasser ist kein Benefit: Was in einer Stellenanzeige wirklich zählt

Kartenständer mit konkreten Benefits, Gehalt, Weiterbildungsbudget, Kernzeit und Einarbeitung, daneben Wasserglas und Obstkorb auf einem dunklen Tisch.

Vor Kurzem lief mir ein kurzes Video über den Weg, das hunderttausendfach geteilt wurde. Es macht sich über Arbeitgeber lustig, die Selbstverständlichkeiten als Benefit verkaufen: „Kostenloses Wasser, so viel Sie wollen.” Darunter ein Kommentar mit rund 6.000 Likes, der eine Anzeige verspottet, die „pünktliche und angemessene Bezahlung” als Vorteil aufführte, sinngemäß: Wow, ihr könnt euch ans Gesetz halten?

Man kann darüber lachen. Man sollte aber genauer hinsehen, denn hier passiert etwas, das vielen Anzeigen schadet, ohne dass es jemandem auffällt. Eine Selbstverständlichkeit als Benefit zu nennen, macht einen Arbeitgeber nicht attraktiver. Es entlarvt ihn.

Dieser Beitrag richtet sich an alle, die Stellenanzeigen schreiben oder verantworten. Es geht nicht darum, sich über jemanden lustig zu machen, sondern um zwei praktische Fragen: Woran erkennt man einen echten Benefit und wie wird man die Selbstverständlichkeiten los, die mehr verraten, als sie sollen?

Kurz in eigener Sache: Dieser Beitrag ist ein Auszug aus meinem Praxis-Leitfaden „Wie schreibt man gute Stellenanzeigen”. Und wer gerade eine Anzeige konkret vor sich hat, dem hilft das Werkzeug für Stellenanzeigen Schritt für Schritt.

Warum Selbstverständlichkeiten nach hinten losgehen

Ein Benefit soll einen Vorteil zeigen. Wer aber Wasser oder „pünktliche Bezahlung” aufzählt, zeigt unfreiwillig etwas anderes: dass ihm nichts Besseres eingefallen ist.

Bewerber lesen zwischen den Zeilen. Eine Liste aus Selbstverständlichkeiten klingt für sie nicht großzügig, sondern dünn. Sie denken nicht „endlich Wasser”, sondern „wenn das schon als Vorteil gilt, was ist hier sonst los?”. Und manche Formulierungen wecken sogar einen neuen Verdacht. Wer „pünktliche und angemessene Bezahlung” betont, lädt zur naheliegenden Frage ein: Warum muss man das eigens erwähnen, wenn es nicht irgendwo ein Problem damit gäbe?

Eine Selbstverständlichkeit als Benefit zu verkaufen, hebt Sie nicht ab. Es zieht Sie auf das Niveau derer, gegen die Sie sich eigentlich abheben wollten.

Das Tückische daran: Es ist gut gemeint. Man will die Liste füllen, nichts unerwähnt lassen, großzügig wirken. Genau dadurch wird die Anzeige schwächer, nicht obwohl, sondern weil man es gut meint.

Zugegeben: Kostenloser Kaffee oder Wasser ist längst nicht in jedem deutschen Betrieb selbstverständlich, traurig, aber wahr. Nur ändert das am Grundproblem nichts. Wenn eine Annehmlichkeit, die ein paar Euro im Monat kostet, Ihr stärkstes Argument ist, lautet die Frage nicht, ob der Kaffee zählt, sondern, warum nichts Größeres in der Anzeige steht.

Die Obstkorb-These

In meinem Leitfaden zum Schreiben von Stellenanzeigen gibt es ein Kapitel, das ich gern die Obstkorb-These nenne. Sie lautet: Je lauter ein Arbeitgeber den Obstkorb, den Kaffee und das Wasser bewirbt, desto leiser sind meist seine echten Argumente. Die Lautstärke der Nebensächlichkeiten verrät, wie es um die Hauptsache steht.

Der Obstkorb ist dabei nicht das Problem. Es ist schön, wenn es ihn gibt. Das Problem ist, ihn an die Stelle zu setzen, an der eine Antwort auf die eigentliche Frage des Bewerbers stehen müsste:

Warum sollte ich ausgerechnet hier arbeiten und nicht bei den drei anderen, die dasselbe suchen?

Der Obstkorb beantwortet diese Frage nicht. Gehalt, Verantwortung, Entwicklung, Arbeitszeiten, das Team, die Aufgabe, das beantwortet sie. Wenn diese Dinge fehlen und stattdessen Wasser und Parkplätze die Liste füllen, ist der Obstkorb kein Vorteil mehr. Dann ist er ein Eingeständnis.

Was ein echter Benefit leisten muss

Ein Benefit verdient den Namen erst, wenn er drei Dinge erfüllt:

  • Er geht über das Selbstverständliche hinaus. Nicht das Gesetz, nicht der übliche Arbeitsvertrag, nicht das, was jeder seriöse Arbeitgeber ohnehin bietet, sondern etwas darüber.
  • Er ist konkret und überprüfbar. „Flexible Arbeitszeiten” ist vage, man kann sich nichts darunter vorstellen. „Sie legen Ihren Arbeitsbeginn selbst zwischen 7 und 9 Uhr fest” ist eine Tatsache, an der Sie sich messen lassen.
  • Er ist für genau diese Zielgruppe relevant. Ein Dienstwagen interessiert die Pflegekraft im Nachtdienst wenig; ein verlässlicher Dienstplan interessiert sie sehr. Ein Benefit, der an der gesuchten Person vorbeigeht, ist verschenkter Platz.

Fehlt eine dieser drei Eigenschaften, ist es kein Benefit. Es ist Füllmaterial.

Der Umkehr-Test

Die erste dieser drei Eigenschaften (geht es über das Selbstverständliche hinaus?) lässt sich in Sekunden prüfen. Ich nenne den Test den Umkehr-Test:

Fragen Sie sich: Würde das Gegenteil jemals in einer Stellenanzeige stehen?

Niemand schreibt „Wir zahlen unpünktlich”. Niemand schreibt „Wir halten uns nur teilweise an Gesetze” oder „Gesetzlichen Urlaub gibt es bei uns nicht”. Wenn das Gegenteil einer Aussage absurd klingt, dann ist die Aussage selbst keine Leistung, sondern die Grundannahme, die ohnehin jeder voraussetzt.

Der Test trennt sauber. „30 Tage Urlaub” besteht ihn nur halb: Der gesetzliche Mindesturlaub liegt darunter, aber 30 Tage sind so verbreitet, dass sie allein kaum auffallen. „36 Tage Urlaub” oder „einen zusätzlichen freien Tag an Ihrem Geburtstag” besteht ihn klar, weil das Gegenteil, der gesetzliche Mindesturlaub, sehr wohl in Anzeigen vorkommt. So scheiden Sie aus, was Sie besser weglassen, und behalten, was Sie hervorheben dürfen.

Aus Floskel wird Argument

Die gute Nachricht: Die meisten Anzeigen haben echte Vorteile zu bieten. Sie sind nur als Selbstverständlichkeit oder als Floskel getarnt. Es lohnt sich, sie konkret zu machen, aus jeder Behauptung lässt sich eine überprüfbare Tatsache machen:

FloskelKonkret
„flexible Arbeitszeiten”„Kernzeit 9 bis 15 Uhr, den Rest teilen Sie sich ein, im Schnitt arbeiten zwei von fünf Tagen mobil.”
„Weiterbildung”„Drei Fortbildungstage pro Jahr und 1.500 € Budget, das Sie selbst verplanen.”
„angemessene Bezahlung”„42.000 bis 48.000 € je nach Erfahrung, plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld.”
„tolles, familiäres Team”„Acht Kolleginnen und Kollegen, im Schnitt seit neun Jahren dabei, Fluktuation ist die Ausnahme.”
„gute Einarbeitung”„Die ersten vier Wochen begleitet Sie eine feste Patin, ohne dass Sie schon Zahlen liefern müssen.”

Jedes dieser Beispiele besteht den Umkehr-Test, weil das Gegenteil tatsächlich vorkommt. Und jedes gibt dem Bewerber etwas, woran er Sie erkennt, statt einer Floskel, die er schon in zwanzig anderen Anzeigen überlesen hat. Die Konkretheit ist dabei kein Stilmittel, sondern der eigentliche Beweis: Wer Zahlen nennt, kann nicht mehr beliebig gemeint sein.

Drei echte schlagen zwölf nette

Bleibt die Frage, was mit den netten Kleinigkeiten passiert, dem Obstkorb, dem guten Kaffee, dem Sommerfest. Wegwerfen müssen Sie sie nicht. Sie gehören nur nicht in die erste Reihe.

Eine starke Anzeige führt mit dem, was die Entscheidung trägt: Gehalt, Aufgabe, Entwicklung, Arbeitszeiten. Das Übrige darf danach kommen, als ehrliche Randnotiz, „und ja, Obstkorb und gute Maschine gibt es auch”, aber eben nicht als Argument, das es nicht ist. Drei konkrete, überprüfbare Vorteile, die zur gesuchten Person passen, wirken stärker als eine Liste aus zwölf Punkten, von denen zehn jeder bietet.

Was übrig bleibt, wenn Sie die Selbstverständlichkeiten streichen, ist keine kürzere Anzeige, der etwas fehlt. Es ist eine ehrlichere Anzeige, die zeigt, was wirklich für Sie spricht und genau die Bewerber anzieht, für die das spricht.

Und wenn Sie eine Anzeige nicht von der leeren Seite aus schreiben möchten, hilft Ihnen das Werkzeug für Stellenanzeigen: Es führt Sie Schritt für Schritt durch die Punkte, die wirklich zählen.

Häufige Fragen

Was ist ein echter Benefit in einer Stellenanzeige? Eine konkrete, überprüfbare Leistung, die über das gesetzliche Minimum und das Selbstverständliche hinausgeht und die für die gesuchte Zielgruppe einen spürbaren Unterschied macht. Wasser, pünktlicher Lohn oder die Einhaltung von Gesetzen gehören nicht dazu.

Warum ist „kostenloses Wasser” kein Benefit? Weil es eine Selbstverständlichkeit ist, die jeder seriöse Arbeitgeber bietet. Wer Selbstverständlichkeiten als Vorteil verkauft, signalisiert ungewollt, dass ihm echte Argumente fehlen. Bewerber lesen das genau so.

Ist „pünktliche und angemessene Bezahlung” ein Benefit? Nein. Pünktliche Zahlung ist eine arbeitsrechtliche Pflicht, keine Leistung. Sie als Vorteil zu nennen, weckt eher den Verdacht, dass es anderswo Probleme damit gibt. Konkrete Angaben zu Gehalt, Zuschlägen oder Sonderzahlungen sind dagegen ein echtes Argument.

Wie erkenne ich, ob etwas ein Benefit oder eine Selbstverständlichkeit ist? Mit dem Umkehr-Test: Würde das Gegenteil je in einer Anzeige stehen? Niemand schreibt „Wir zahlen unpünktlich” oder „Wasser kostet extra”. Wenn das Gegenteil absurd klingt, ist es eine Selbstverständlichkeit, kein Benefit.

Wie viele Benefits sollte eine Anzeige nennen? Lieber wenige, dafür echte und konkrete. Drei überprüfbare Vorteile, die zur Zielgruppe passen, wirken stärker als eine lange Liste aus Floskeln.


Dieser Beitrag bietet eine praxisnahe Orientierung für Unternehmen und Betriebe und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.