Gehalt gehört in die Stellenanzeige. Immer.
Ich schreibe seit Jahren Gehälter in Stellenanzeigen rein. Wenn ich Kandidaten anschreibe, steht die Zahl schon in der ersten Nachricht.
Viele Unternehmen, auch viele meiner Kunden, tun das nicht. Sie schreiben „faire Bezahlung”, „attraktive Vergütung”, „leistungsgerechtes Gehalt”. Und sie wissen selbst, dass das nichts sagt.
Was steckt dahinter? Zwei Ängste. Die eine ist vorgeschoben. Die andere ist real. Sie zeigt auf ein Problem, das man besser anpackt, bevor man die nächste Anzeige schaltet.
Kurz in eigener Sache: Dieser Beitrag ist ein Auszug aus meinem Praxis-Leitfaden „Wie schreibt man gute Stellenanzeigen”. Wer gerade eine Anzeige konkret vor sich hat, dem hilft das Werkzeug für Stellenanzeigen Schritt für Schritt.
Zur rechtlichen Lage
Eine gesetzliche Pflicht, das Gehalt bereits in der Stellenanzeige zu nennen, gibt es in Deutschland derzeit nicht.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird aber mehr Gehaltstransparenz im Bewerbungsprozess bringen. Bewerberinnen und Bewerber sollen Informationen zum Einstiegsgehalt oder zur Gehaltsspanne bekommen: entweder in der Stellenausschreibung oder spätestens vor dem Vorstellungsgespräch.
Rechtlich ist also nicht zwingend die Stellenanzeige der einzige Ort. Recruiting-praktisch ist sie der beste. Denn wenn die Zahl erst später kommt, ist der erste Aufwand schon entstanden.
Hinweis: Ich bin keine Juristin. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine rechtliche Beratung im Einzelfall dar.
Angst eins: der Wettbewerb sieht, was wir zahlen
Das höre ich oft. Ich verstehe die Logik. Aber sie hält nicht stand.
Kandidaten reden. Wer neu anfängt, erzählt im Freundeskreis, was er verdient. Wer absagt, auch. Der Markt hat eine ungefähre Vorstellung davon, was in einer Branche und Region bezahlt wird. Oft eine ziemlich genaue.
Wer gut zahlt, hat mit Transparenz nichts zu verlieren. Wer weniger zahlt als der Markt, wird das im Gespräch sowieso erfahren. Nur später.
Die Angst vor dem Wettbewerb ist der falsche Grund, eine Zahl wegzulassen.
Angst zwei: die eigenen Mitarbeitenden sehen es
Das ist die echte Angst. Und sie verdient eine ehrliche Antwort.
Wenn ein neuer Anlagenmechaniker 3.800 € bekommt und der Kollege, der seit acht Jahren Heizungen einbaut, bei 3.200 € steht, dann ist das ein Problem. Aber es ist nicht das Problem der Stellenanzeige.
Die Anzeige benennt es nur.
Wer langjährige Mitarbeitende beim Gehalt zurücklässt, hat eine Zeitbombe. Nicht weil ein Bewerber die Anzeige sieht, sondern weil der Neue irgendwann anfängt. Dann wissen alle im Betrieb früher oder später, was er verdient. Menschen reden. Das lässt sich nicht verhindern.
Was man verhindern kann: dass man unvorbereitet davon erwischt wird.
Mein Rat ist unbequem, aber er stimmt: Wer Angst hat, das Gehalt zu nennen, weil die eigenen Leute es lesen könnten, sollte erst die Gehälter im Betrieb sortieren. Dann die Anzeige schreiben.
Das ist nicht clever aufgeschoben. Das ist fair.
Was passiert, wenn die Zahl drinsteht
Manchmal antwortet ein Kandidat: „Ich verdiene aktuell mehr.”
Das ist keine Absage. Das ist eine wichtige Information. Früh, bevor beide Seiten Zeit investiert haben. Jetzt kann man entscheiden:
Ist der Abstand überbrückbar?
Gibt es Spielraum?
Oder liegen sie zu weit auseinander?
Besser jetzt als nach zwei Gesprächen, einem Probearbeitstag und vier Wochen Bedenkzeit.
Wer das Gehalt weglässt, spart keine Verhandlung. Er verschiebt sie. In den Moment, in dem der Aufwand am größten ist.
Eine Geschichte, die ich nicht vergessen habe
Ein Betrieb hat mich einmal aufgebracht angerufen. Mitarbeitende hatten in einer Anzeige, die ich für ihn geschaltet hatte, den eigenen Betrieb erkannt. Genau das hatte er vermeiden wollen.
Ich habe ihn gefragt: Was war das Problem? Die Anzeige? Oder das, was die Mitarbeitenden darin gesehen haben?
Er hat kurz geschwiegen.
Dann haben wir darüber geredet, was wirklich aufzuräumen war.
Wie man es konkret macht
Kein Schnörkel nötig. Eine Zeile reicht:
Gehalt: 3.600–4.000 € brutto monatlich, je nach Qualifikation und Erfahrung.
Eine Spanne von 400 € ist realistisch. Wer einen Quereinsteiger für 3.000–3.400 € sucht und gleichzeitig einen erfahrenen Monteur für 3.800–4.200 €, schreibt zwei Anzeigen. Das sind zwei verschiedene Stellen. Auch wenn die Aufgaben ähnlich klingen.
Eine Zahl, die auf einer soliden Kalkulation basiert, ist kein Versprechen, das man nicht halten kann. Es ist ein Rahmen, mit dem beide Seiten sofort arbeiten können. Und das leistet mehr als alles, was „attraktiv” jemals geleistet hat.
Häufige Fragen
Muss ich das Gehalt in einer Stellenanzeige angeben? Derzeit gibt es in Deutschland keine allgemeine Pflicht dazu. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird aber mehr Gehaltstransparenz im Bewerbungsprozess bringen. Recruiting-praktisch gehört die Zahl direkt in die Anzeige.
Was, wenn ich flexibel beim Gehalt bin? Dann schreib eine realistische Spanne: 3.600–4.000 € brutto, je nach Erfahrung. Wird der Rahmen zu breit, weil Einsteiger und Erfahrene sehr unterschiedlich bezahlt werden, sind das zwei verschiedene Stellen. Also zwei Anzeigen.
Sehen Wettbewerber dann, was wir zahlen? Ja. Aber Kandidaten reden sowieso. Der Markt hat eine ungefähre Ahnung. Wer gut zahlt, darf das zeigen.
Was, wenn die eigenen Mitarbeitenden die Anzeige sehen? Das ist die wichtigere Frage. Wenn das ein Problem wäre, liegt das Problem nicht in der Anzeige.
Wie formuliere ich das Gehalt konkret? Einfach: „Gehalt: 3.600–4.000 € brutto monatlich, je nach Qualifikation und Erfahrung.” Kein Schnörkel, keine Relativierung.
Wer die nächste Stellenanzeige direkt schreiben möchte: Das Werkzeug für Stellenanzeigen führt Schritt für Schritt durch den Text, inklusive Gehaltsangabe.